Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
gültig ab 01. Jänner 2019
1 Geltungsbereich Für alle Geschäftsbeziehungen, Lieferungen und Leistungen von Heisler IT Services im Folgenden kurz H-ITS genannt gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Vertragsbedingungen oder sonstige Geschäftsbedingungen des Vertragspartners wird hiermit ausdrücklich widersprochen und diese werden nicht Bestandteil des Vertrages. Ergänzend gelten in nachstehender Reihenfolge: die „Allgemeinen Bedingungen für den Verkauf und die Lieferung von Software-Support-Leistungen“ und die „Allgemeinen Bedingungen für den Verkauf und die Lieferung von Organisations-, Programmierleistungen und Werknutzungsbewilligungen von Softwareprodukten“, welche beide vom Fachverband Unternehmensberatung und Informationstechnologie herausgegeben werden, in der jeweils gültigen Fassung. Änderungen der Geschäftsbedingungen von H-ITS gelten als genehmigt, wenn der Vertragspartner nicht binnen vier Wochen ab Erhalt des Exemplars der geänderten Fassung schriftlich widerspricht.
2 Leistungsumfang Die Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistungen durch den Auftragnehmer erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart wurde, nach seiner Wahl am Standort des Computersystems oder in den Geschäftsräumen des Auftragnehmers innerhalb der normalen Arbeitszeit des Auftragnehmers. Erfolgt eine Leistungserbringung außerhalb der normalen Arbeitszeit, werden die Mehrkosten gesondert in Rechnung gestellt. Die Auswahl des vertragsgegenständliche Leistungen erbringenden Mitarbeiters obliegt dem Auftragnehmer, der berechtigt ist, hierfür auch Dritte heranzuziehen.
3 Angebot Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Mündliche Auskünfte und Zusagen stellen keine Zusicherung oder Garantiezusage welcher Art auch immer dar. Abweichungen von den Produktangaben gelten als genehmigt, sofern sie für den Vertragspartner nicht unzumutbar sind. Änderungen im Zuge des technischen Fortschrittes bleiben vorbehalten.
4 Vertragsabschluss/Rücktritt Ein Vertrag (Auftrag) mit dem Auftraggeber kommt erst durch Annahme von H-ITS zustande. Der Auftraggeber verzichtet auf eine Annahmeerklärung lt. §864 ABGB. Die Übersendung einer Rechnung kommt einer Auftragsbestätigung gleich. Das Rücktrittsrecht gilt nicht für folgende Warengruppen und bei folgenden auflösenden Ereignissen: Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind. Waren, deren Versiegelung geöffnet wurde, oder Software, die online heruntergeladen wurde. Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden. Aufgebaute Bausätze und Teile, die bereits eingebaut wurden. Waren, die bereits genutzt oder in Betrieb genommen wurden.
5 Kostenvoranschlag Kostenvoranschläge sind grundsätzlich freibleibend, ohne Gewährleistung und entgeltlich, sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich anders angegeben ist. Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Pläne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen sowie Prospekte, Kataloge, Muster und Ähnliches bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers. Jede Veröffentlichung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Für den Fall der Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe vereinbart, die nicht als Reuegeld anzusehen ist. Sie beträgt 50% der gesamten Auftragssumme. Ein die Vertragsstrafe übersteigender Schaden ist zusätzlich zu ersetzen.
6 Preise Alle von H-ITS genannten oder vereinbarten Preise sind, sofern nicht anders ausdrücklich vermerkt, exklusive Umsatzsteuer und Abgaben, freibleibend und ab Lager Krems zu verstehen. Preisänderungen und Irrtum sind vorbehalten. Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tage der Lieferung oder Leistung gültigen Listenpreisen berechnet. Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit der Forderung plus Nebenforderungen vereinbart. Sollten sich die zur Leistungserstellung notwendigen Kosten verändern, ist H-ITS berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen. Die Erhöhungen gelten vom Auftraggeber von vornherein akzeptiert, wenn sie nicht mehr als 10% jährlich betragen.
7 Rechnungen „Der Auftragnehmer behält sich vor, die vereinbarte Leistung per Briefpost oder auf elektronischem Weg per E-Mail in Rechnung zu stellen.
8 Zahlung Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, ohne Abzug und spesenfrei bei Rechnungserhalt zahlbar. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigt den Auftragnehmer, die Lieferung bzw. die laufenden Arbeiten einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sowie der Gewinnentgang sind vom Auftraggeber zu tragen. Ein Skontoabzug wird nur im Rahmen und aufgrund schriftlicher Vereinbarungen anerkannt. Kommt der Käufer mit der Zahlung einer Rechnung, mit dem Abruf oder der Annahme der Ware bei diesem Vertrag oder anderen mit ihm geschlossenen Verträgen mehr als zwei Wochen in Verzug, werden alle Forderungen von H-ITS unabhängig von der Laufzeit sofort fällig. Unter den vorgenannten Voraussetzungen ist H-ITS auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen und nach angemessener Nachfrist von diesem und anderen Verträgen zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
9 Verzugszinsen, Mahn- und Inkassospesen Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug ist H-ITS berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 1,5% pro Monat zu verrechnen; Ansprüche auf Ersatz höherer Zinsen werden davon nicht beeinträchtigt. Der Vertragspartner verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die dem Gläubiger entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen und pro erfolgter Mahnung einen Betrag von 18,00 Euro zu bezahlen. Darüber hinaus ist jeder weitere Schaden unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen.
10 Eigentumsvorbehalt Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen und endgültigen Erfüllung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der künftig stehenden oder bedingten Forderung, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen, das Eigentum von H-ITS. Der uneingeschränkte Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung (inkl. Zinsen und Kosten) gilt speziell auch bei Verarbeitung, Umbildung und insbesondere auch bei Verbindung mit anderen Teilen als ausdrücklich vereinbart. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.
11 Transport Bei Lieferung von Ware geht die Gefahr mit der Übergabe an den Transporteur auf den Auftraggeber über, gleichgültig, ob H-ITS selbst den Transport durchführt oder ein Dritter. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang. Eine Übernahme mit Vorbehalt ist generell ausgeschlossen. Bei Abweichung der Art oder Anzahl der gelieferten Ware gegenüber dem Lieferschein ist die Annahme der Lieferung zu verweigern. Reklamationen bei Transportschäden sind vom Übernehmer bei Warenübernahme bei dem jeweiligen Transportführer vorzubringen. Spätere Reklamationen werden von H-ITS ausnahmslos nicht anerkannt. Verweigert der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann H-ITS vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Es wird vereinbart, als Schadenersatz wahlweise entweder pauschal 25% des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens vom Auftraggeber zu fordern.
12 Liefertermine Termine und Lieferfristen sind unverbindlich und werden ungefähr angegeben, ein bestimmter Fixtermin wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung durch Zulieferanten und Hersteller. Teillieferungen und Vorauslieferungen sind zulässig. Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und aufgrund von anderen unvorhersehbaren Ereignissen, die die Lieferung wesentlich erschweren oder diese unmöglich machen, berechtigen H-ITS, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder vom Vertrag, soweit noch nicht erfüllt, ganz oder teilweise zurückzutreten. Dem Auftraggeber steht wegen Überschreitung der in Aussicht gestellten Termine weder das Recht auf Rücktritt noch auf Schadenersatz zu.
13 Gewährleistung Ansprüche auf Garantie und Gewährleistung bei Hard- und Software werden mit dem Zulieferer des Auftragnehmers abgewickelt. Bereits bei Auftragsannahme überträgt der Auftragnehmer allfällige eigene Regressansprüche gegen den Zulieferer auf den Kunden (ohne Zusage für deren Werthaftigkeit) und wird dann in dessen Namen tätig. Den dadurch entstehenden zweckmäßigen Aufwand hat der Kunde dem Auftragnehmer zu vergüten, dies unbeschadet eines allfälligen Rückersatzes durch den Zulieferer.
Programm- und Datensicherung (Backup und Restore) hat der Auftraggeber auf seine Kosten durchzuführen. Über o.a. hinausgehende Gewährleistungsansprüche haftet H-ITS nicht insbesondere nicht für Schäden im Vermögensbereich des Käufers auch nicht für Folgeschäden jeglicher Art sofern nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt und dies dem Auftragnehmer vom Geschädigten nachgewiesen wird. Für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbedingungen.
14 Haftungsbeschränkung, Produkthaftung Es wird vereinbart, dass Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Vertragsverletzung, culpa in contrahendo und aus unerlaubter Handlung sowohl gegen H-ITS als auch gegen unsere Erfüllungs- und Besorgungsgehilfen von H-ITS ausgeschlossen sind sofern nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln durch H-ITS vom Geschädigten nachgewiesen wird. Der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsenverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftragnehmer ist in jedem Fall, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Ersatzansprüche verjähren jedenfalls in sechs Monaten nach Erbringung der Leistung oder Lieferung. Allfällige Regressforderungen, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel „Produkthaftung“ iSd PHG gegen H-ITS richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sphäre von H-ITS verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
15 Aufrechnungs-, Abtretungsverbot Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche von H-ITS mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen. Forderungen gegen H-ITS dürfen mangels ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung nicht abgetreten werden.
16 Loyalität Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von Mitarbeitern des anderen Vertragspartners, die an der Realisierung der Aufträge gearbeitet haben, während der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassen. Der dagegen verstoßende Vertragspartner ist verpflichtet, pauschalierten Schadenersatz in der Höhe eines Jahresgehaltes des Mitarbeiters zu zahlen.
17 Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte Dritter H-ITS übernimmt keine Haftung dafür, dass die Vertragsprodukte keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzen. Der Kunde hat H-ITS von allen gegen ihn aus diesem Grund erhobenen Ansprüchen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Soweit die gelieferten Produkte nach Entwürfen oder Anweisungen des Kunden gefertigt wurden, erklärt der Kunde H-ITS von allen Ansprüchen freizustellen, die von Dritten aufgrund der Verletzung gewerblicher Schutzrechte und/oder Urheberrechte geltend gemacht werden. Der Vertragspartner hat für die Einhaltung von Urheberrechten, Lizenzrechten, rechtlichen Bestimmungen oder sonstigen Vereinbarungen zu sorgen. Der Vertragspartner haftet für alle daraus entstehenden Schäden in voller Höhe und hat H-ITS vollkommen schadlos und klaglos zu halten. Sämtliche Schadenersatzansprüche von Dritten gehen an den Vertragspartner über.
18 Ausfuhr Sofern die gelieferten Produkte österreichischen und/oder ausländischen Ausfuhrkontrollbestimmungen unterliegen, ist der Käufer für die Einhaltung all dieser Ausfuhrkontrollbestimmungen und deren rechtsverbindliche Überbindung an seine Kunden verantwortlich und verpflichtet sich diesbezüglich, H-ITS vollkommen schadlos und klaglos zu halten.
19 Datenschutz, Geheimhaltung Der Vertragspartner erteilt seine ausdrückliche Zustimmung die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen, den Auftraggeber betreffenden Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes zu ermitteln und zu verarbeiten.
20 Formvorschriften Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit die schriftliche Bestätigung durch H-ITS, somit auch der Originalunterschrift.
21 Rechtswahl Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Vollkaufleuten zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen des österreichischen Rechts; dies auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch. Diese Bestimmung gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.
22 AGB-Rechtsgültigkeit Mit Erteilung eines Auftrages verpflichtet sich der Auftraggeber zur Achtung der AGB von H-ITS und deren Anerkennung als einzige Rechtsgrundlage in Bezug auf das Unternehmen H-ITS. Bei Missachten dieser Bestimmungen behält sich H-ITS das Recht auf gerichtliche Einbringung vor.
23 Sonstiges Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird Krems an der Donau vereinbart. Der Vertragspartner verzichtet auf Anfechtung aus Irrtum. Für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht. Die Nichteinhaltung wesentlicher Vertragsbestandteile berechtigt die Vertragspartner zur vorzeitigen fristlosen Auflösung des Vertrages. Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages oder des Vorliegens einer Regelungslücke werden die Vertragsparteien eine der unwirksamen oder unvollständigen Bestimmung möglichst nahe kommende, rechtswirksame Ersatzregelung treffen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.
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